Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ewald Müller GmbH


1. Angebote, Auftragsannahme, Preise
Alle Aufträge werden nur telefonisch oder schriftlich, auf Grund dieser Bedingungen angenommen. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit mit unseren AGB´s einverstanden. All unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und gelten erst stillschweigend nach Ausführung des Auftrages bzw. der gewünschten Auftragsbestätigung. Zur Abgabe einer
Auftragsbestätigung sind wir nicht verpflichtet und wird ausdrücklich auf Wunsch versendet. Die Stornierung eines Auftrages ist nur innerhalb von 2 Werktagen möglich und die Ware darf noch nicht verschickt worden sein. Ansonsten werden 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt.


2. Lieferung, Liefermenge
Die Versandart ist je nach Auftragssumme abhängig und uns überlassen. Unsere Lieferzeiten erfolgen so schnell wie möglich, jedoch ohne jede Verbindlichkeit. So bald die Ware unser Werk verlässt, geht die Gefahr und das Risiko an den Auftraggeber über. Unsere Waren werden in fester Plastikfolie verpackt. Sollte es aufgrund des Transportes zu Beschädigungen der Ware kommen, ist der Auftraggeber sofort verpflichtet uns zu verständigen, ansonsten können keine Ersatzlieferungen garantiert werden. Unsere Waren werden mittels Zustelldienst, Bahn oder Frachtführer versendet. Bei Schaumstoffen ist es üblich und berechtigt die Liefermenge zu erhöhen oder zu vermindern um die Schaumstoffblöcke restlos auszunützen. Bei Blocklieferungen, die nach kg verrechnet werden, sind wir berechtigt Boden- und Deckplatten, sowie seitliche besäumte Platten in die Liefermenge mit einzukalkulieren. Auf Wunsch werden diese auch mitgeliefert.


3. Qualität, Toleranzen
Bei Qualitätsanfragen beraten wir Sie gerne persönlich oder telefonisch. Jedoch übernehmen wir keine Haftung und Garantie für Lieferungen, die nicht den Verwendungszweck entsprechen. Bei Schaumstoffen sind Raumgewichtsschwankungen von bis zu 10% üblich und daher kein Reklamationsgrund. Gleiches gilt für Zuschnitte und
Plattenware, wo eine Schwankung von +/- 3% pro 1m² unvermeidbar ist und daher auch kein Reklamationsgrund ist. Farbveränderungen auf Grund von Sonneneinstrahlungen oder ähnlichen bzw. längere Lagerungen werden nicht als Reklamationsgrund angesehen.


4. Zahlungsbedingungen, Zahlungen
Alle unsere Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart frei Haus, ab einen netto Auftragswert von € 100,-- zzgl. der gesetzlichen MwSt. Zahlungskonditionen sind, wenn nicht anders vereinbart 10 Tage 3% Skonto, 30 Tage netto Skontoabzüge dürfen nur geltend gemacht werden, wenn es keine früheren offenen Rechnungen gibt. Zur Annahme von Wechsel oder Schecks sind wir nicht verpflichtet. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12% der Rechnungssumme in Rechnung gestellt. Zahlt der Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, so ist der Auftragnehmer berechtigt, bis zur Begleichung aller ausstehenden Rechnungen die von ihm noch auszuführenden Lieferungen zurückzustellen und für diese Vorauskasse zu verlangen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungs- und Garantieansprüchen bzw. sonstiger Gegenansprüche oder Geltendmachung von Garantieansprüchen usw. ist ausgeschlossen. Rechenfehler oder Irrtümer können auch nach Abwicklung des Geschäftes noch richtiggestellt werden.


5. Produkthaftung, Gewährleistungen
Allfällige Regressforderungen sind ausgeschlossen, es sein denn der dazu Berechtigtes Regresssteller weist nach, das der Fehler bei uns bzw. grob fahrlässig verursacht wurde. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich nach Übergabe, soweit ihm dies zumutbar ist, zu untersuchen und uns allfällige Mängel einschließlich aller Fehlmengen und Falschlieferungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Warenlieferung schriftlich zu verständigen. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Gewährleistung oder Schadenersatz. Gewährleistungsansprüche stehen dem Auftraggeber nur dann zu, wenn die gelieferte Ware bestimmungs- und ordnungsgemäß verwendet wurde. Besteht der
Anspruch einer Gewährleistung, bleibt es uns überlassen, wie die Verbesserung (Nachbearbeitung, Austausch oder Gutschrift) durchgeführt wird. Haben wir den Mangel weder grob noch fahrlässig verursacht besteht kein Grund auf Schadenersatz.


6. Eigentumsvorbehalt, Gerichtsstand
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Ewald Müller GmbH. Die gilt auch für die Weiterverarbeitung der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen zwischen uns und dem Auftraggeber ist Kasten. Gerichtsstand ist ausdrücklich St. Pölten. Es gilt ausdrücklich österreichisches Recht.

 

Stand: November 2011